Bella-Rosa-Service Energieberatung

Der Energieausweis für Gebäude:

Jetzt brauchen auch Häuser einen Pass.

Ab dem 1. Januar 2009 gilt für alle Wohngebäude in Deutschland die "Ausweispflicht":
Hausbesitzer müssen bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung ihres Gebäudes den so genannten Energieausweis vorlegen. Denkmäler sind allerdings von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Wie viel Benzin das eigene Auto verbraucht wissen die meisten, was die eigene Wohnung jedoch an Energie "schluckt", können nur wenige sagen. Der Energieausweis für Wohngebäude gibt ab sofort Mietern, Käufern und Eigentümern Auskunft.

Gut zu wissen für Mieter und Käufer

Fragen Sie Ihren neuen Vermieter oder Ihren Makler nach dem Energieausweis. Dann sind die Heizkosten kein Glücksspiel mehr.

Wer auf der Suche nach einer neuen Wohnung oder einem Haus ist, sollte den Vermieter bzw. Verkäufer nach dem Energieausweis fragen und sich über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren, in das er einziehen will. Miet- und Kaufinteressenten haben nämlich ab dem 1. Januar 2009 bei allen Wohngebäuden das Recht, sich den Energieausweis vorlegen zu lassen, zum Beispiel im Rahmen einer Wohnungsbesichtigung. Kommen Wohnungs- oder Hausbesitzer ihrer Ausweispflicht nicht nach, drohen sogar Bußgelder bis zu 15.000 Euro. Baudenkmäler sind von der Verpflichtung ausgenommen einen Energieausweis vorlegen zu müssen.

Ähnlich wie das Energieeffizienz-Label, das heute bei Elektrogeräten selbstverständlich ist, hilft eine Skala von Grün nach Rot im neuen Energieausweis den Mietern oder Eigentümern in spe dabei, ihren künftigen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasserbereitung abzuschätzen. Bewegen sich die Werte im roten Bereich, muss mit sehr hohen Heizkosten gerechnet werden. Liegen die Werte dagegen im grünen Bereich, werden diese vermutlich überschaubar bleiben.

Zu jedem Energieausweis gehören darüber hinaus Modernisierungsempfehlungen. Sie zeigen, mit welchen Maßnahmen die Energiebilanz des konkreten Gebäudes verbessert werden kann. Ein Blick darauf lohnt sich. In erster Linie helfen diese Empfehlungen dem Vermieter. Der Mieter kann diese Informationen jedoch zum Anlass nehmen, den Vermieter darauf anzusprechen. Viele Maßnahmen sind wirtschaftlich und rechnen sich auch dann, wenn der Vermieter einen Teil der Kosten auf die Kaltmiete umlegt. Um bis zu 85 Prozent lässt sich der Energiebedarf eines Gebäudes durch eine umfassende energetische Modernisierung eines Gebäudes reduzieren.

Hinweis: Die Modernisierungsempfehlungen dienen nur der Information. Eine Pflicht zu ihrer Umsetzung besteht nicht.

Energieausweis für Gebäude kurz gefasst:

  • Alle Wohnhäuser brauchen ab dem 1. Januar 2009 einen Energieausweis, wenn sie neu vermietet, verkauft oder verpachtet werden.
  • Miet- und Kaufinteressenten, die auf der Suche nach einer Wohnung oder einem Haus sind, können den Hauseigentümer nach einem Energieausweis fragen.
  • Der Energieausweis informiert über den energetischen Zustand einer Wohnung und hilft die potenziellen Heiz- und Warmwasserkosten abzuschätzen.
  • Mit dem Energieausweis lassen sich verschiedene Häuser in Bezug auf ihre energetische Qualität vergleichen.
  • Zum Energieausweis gehören auch Modernisierungsempfehlungen. Es lohnt sich für Mieter danach zu fragen, ob sie auch umgesetzt werden.
Energieausweise gibt es in unterschiedlicher Qualität. Sie hängt vor allem davon ab, wie der Energieausweis vom Fachmann erstellt wurde: Wurde der Energieausweis auf der Basis des Energieverbrauchs oder -bedarfs erstellt? Hat sich der Fachmann das Gebäude vor Ort angeschaut? Sind Modernisierungsempfehlungen individuell zugeschnitten? Wichtig zu wissen: Je höher die Qualität, desto verlässlicher ist die Einschätzung des energetischen Gebäudezustands im Energieausweis.

Gut zu wissen für Hauseigentümer

Für Hausbesitzer ist der Energieausweis eine Orientierungshilfe und ein optimaler Einstieg in die energetische Modernisierung ihres Gebäudes. Denn er weist die energetischen Mängel des Hauses auf und zeigt, mit welchen wirtschaftlichen Maßnahmen seine Energiebilanz verbessert werden kann.




Wie ein Energieausweis für Wohngebäude aussieht können Sie demnächst hier an einem Muster sehen.

Dipl.-Ing. Heinz Hartl
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