Bella-Rosa-Service Energieberatung

Wichtiges zur Energie-Einspar-Verordnung
EnEV 2007 und EnEV 2009


Die Energiesparverordnung EnEV 2007 hat folgende Ziele:

  • Senkung des Heizenergiebedarfs um durchschnittlich 30 Prozent
  • Unterstützung und Förderung für den Einsatz von Erneuerbaren Energien
  • Energieausweise für Neubauten
  • Energieausweise bei Verkauf, bei Neuvermietung oder auch vor größeren Modernisierungsmaßnahmen bei Altbauten
Die Anforderungen der EnEV zur Gebäudeenergieeffizienz können sowohl durch einen erhöhten baulichen Wärmeschutz als auch durch eine effiziente Anlagentechnik erfüllt werden.

Neben den Regelungen für Neubauten sind in der EnEV auch Regelungen für den Wohnungsbestand enthalten.
Es wird unterschieden zwischen bedingten Anforderungen und Nachrüstpflichten.

Bedingte Anforderungen:
  • Bestimmte Mindestanforderungen müssen eingehalten werden, wenn ohnehin modernisiert wird. Also etwa Dach, Fassade oder Fenster neu eingebaut, ausgetauscht oder verändert werden.
  • Als Alternative wurde eine 40-Prozent-Regel eingeführt:
    Wenn das Gebäude insgesamt den zulässigen Jahresprimärenergiebedarf eines vergleichbaren Neubaus um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet, gelten die Anforderungen an die Bauteile als erfüllt.
Nachrüstpflichten:
  • Austausch von Heizkesseln
    Heizkessel, die vor dem 1. Oktober 1978 eingebaut wurden, müssen bis zum 3 1. Dezember 2006 außer Betrieb genommen werden. Wurde der Brenner des Heizkessels nach dem 1. Januar 1996 erneuert oder wurde der Kessel anderweitig so modernisiert, dass er die geltenden Abgasverlustgrenzwerte einhält, verlängert sich die Austauschfrist bis zum 31. Dezember 2008.
  • Dämmung von Leitungen
    Nicht gedämmte Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen, die in unbeheizten Räumen, etwa dem Keller liegen, müssen bis zum 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden.
  • Dämmung der obersten Geschossdecken
    Nicht begehbare, aber zugängliche Geschossdecken müssen bis zum 31. Dezember 2006 nachträglich gedämmt werden.
    Für selbst genutzte 1- und 2-Familienhäuser gelten besondere Fristen. Hier muss spätestens zwei Jahre nach Eigentümerwechsel nachgerüstet werden.

Die neue (aktuellste) EnEV 2009:

Der Bundesrat hat die Novellierung der Energieeinsparungsverordnung (EnEV) beschlossen, die zum 1. Oktober 2009 in Kraft getreten ist.
Ziel ist es, gegenüber der EnEV 2007 den Energiebedarf im Gebäudebereich um weitere etwa 30 Prozent zu senken. Die Obergrenze des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs beim Neubau wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
Zudem soll die Wärmedämmung der Gebäudehülle durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
Diese Zahlen gelten nun auch für die Sanierung eines Altbaus: nach dem Umbau muss der Energiebedarf um 30 Prozent geringer und die Gebäudehülle um 15 Prozent besser gedämmt sein.
Außerdem wird eine Nachrüstpflicht eingeführt: die oberste Geschossdecke muss künftig gedämmt werden. Nachtspeicheröfen ersetzt werden und die Klimaanlage muss eine automatische Einrichtung der Befeuchtung und Entfeuchtung aufweisen.

Dipl.-Ing. Heinz Hartl
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